nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 36 WMVO — Geschäftsordnung des Werkstattrats

Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Werkstattrat kann sich für seine Arbeit eine schriftliche Geschäftsordnung geben, in der weitere Bestimmungen über die Geschäftsführung getroffen werden.