Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
WMVO§ 2 Errichtung von Werkstatträten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WMVO/2#abs-1 (1) Ein Werkstattrat wird in Werkstätten gewählt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WMVO/2#abs-2 (2) Rechte und Pflichten der Werkstatt sind solche des Trägers der Werkstatt.