Gesetze / Werkstätten-Mitwirkungsverordnung
WMVO§ 12 Zeitpunkt der Wahlen zum Werkstattrat
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WMVO/12#abs-1 (1) Die regelmäßigen Wahlen zum Werkstattrat finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November statt, erstmals im Jahre 2001. Außerhalb dieser Zeit finden Wahlen statt, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WMVO/12#abs-2 (2) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl zum Werkstattrat stattgefunden, so ist er in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Werkstattrats zu Beginn des für die nächsten regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes noch nicht ein Jahr betragen, ist der Werkstattrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu zu wählen.