Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / WMV VO · GV. NRW. 2025 S. 202

Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern

4 Normen · Ausgangsfassung vom 13.02.2025 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Verbot des Führens von Waffen
  3. § 2 Ausnahmen
  4. § 3 Ordnungswidrigkeiten
  5. § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  6. Schlussformel
  7. Anlage 1 Waffenverbotszonen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    30.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. März 2026 (GV. NRW. S. 223)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    19.07.2025 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 15.07.2025

    GV. NRW. S. 676

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).