Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen.

Potsdam, den 7. Juni 1996

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

§ 1