Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg
WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996§ 2
Stand: 01.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen.
Potsdam, den 7. Juni 1996
Der Präsident
des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
zum Abkommen