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§ 2 WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen.

Potsdam, den 7. Juni 1996

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

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