Gesetze / Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
WGSVG§ 16 Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
Stand: 10.06.2019
Für Verfolgungszeiten, die der knappschaftlichen Rentenversicherung zugeordnet sind, werden zusätzliche Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage ermittelt, wenn der Verfolgte zuletzt eine Beschäftigung oder Tätigkeit mit den dafür üblichen Beschäftigungsmerkmalen ausgeübt hat.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 16 WGSVG →
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- SG Düsseldorf, 11.01.2007 – S 26 R 501/05Zitiert von 3
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