Gesetze / Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
WGSVGÄndG§ 5
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WGSVG%C3%84ndG/5#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt mit dem Ersten des auf die Verkündung folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WGSVG%C3%84ndG/5#abs-2 (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:
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c)
alle sonstigen diesem Gesetz entgegenstehenden oder gleichlautenden Vorschriften.