Art 93
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2019 – 3 S 2801/18Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2023 – 3 S 192/22
- BGH, 16.12.2003 – XI ZR 474/02Internationale Zuständigkeit: Nachprüfung im Berufungsverfahren nach der ZPO-Reform; kein Gerichtsstand am Erfüllungsort der Kaufpreisforderung für Klage aus hingegebenem Scheck KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WG/93#abs-1 (1) Die Wirkungen der Verpflichtungserklärungen des Annehmers eines gezogenen Wechsels und des Ausstellers eines eigenen Wechsels bestimmen sich nach dem Recht des Zahlungsortes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WG/93#abs-2 (2) Die Wirkungen der übrigen Wechselerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiet die Erklärungen unterschrieben worden sind.