Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 96 Nachträgliches gerichtliches Disziplinarverfahren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/96#abs-1 (1) Hält die Einleitungsbehörde eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme für geboten, kann sie das gerichtliche Disziplinarverfahren auch einleiten, wenn ein Disziplinarvorgesetzter wegen der Tat bereits eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder eine Disziplinarmaßnahme nicht für zulässig oder angebracht gehalten und seine Entscheidung dem Soldaten bekannt gegeben hat. Dies gilt nicht, wenn das Wehrdienstgericht auf Beschwerde oder im Fall des § 40 Abs. 4 entschieden hat.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/96#abs-2 (2) Führt das gerichtliche Disziplinarverfahren zur Verhängung einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme oder wird der Soldat freigesprochen, so hebt das Wehrdienstgericht in seinem Urteil die Disziplinarmaßnahme auf; ansonsten wird das Verfahren eingestellt. § 54 gilt entsprechend, es sei denn, ein vollstreckter Disziplinararrest, der aufgehoben wird, ist in einem sachgleichen Strafverfahren oder Bußgeldverfahren erkennbar angerechnet worden.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 96 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 16.03.2004 – 2 WD 3.04Zitiert von 24
- BVerwG, 30.08.2012 – 2 WD 21/11Einsatzvorschuss; Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Abrechnung; Kausalität; Mitverschulden des DienstherrnZitiert von 5
- BVerwG, 30.06.2022 – 2 WD 14/21Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin und einer außerdienstlichen Körperverletzung eines KameradenZitiert von 11
- BVerwG, 14.04.2022 – 2 WD 9/21Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen MaterialsZitiert von 3
- BVerwG, 04.11.2021 – 2 WD 25/20Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer KaserneZitiert von 39
- BVerwG, 16.01.2020 – 2 WD 2/19Degradierung wegen einer Vielzahl nach Art und Schwere vergleichsweise weniger schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen und gravierender PersönlichkeitsdefiziteZitiert von 20
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 20.12.2019 – 2 WDB 5/19Voraussetzungen für eine VerteidigerbestellungZitiert von 6
- BVerwG, 28.08.2019 – 2 WD 28/18Disziplinare Ahndung einer grob fahrlässigen Verletzung von MaterialbewirtschaftungsvorschriftenZitiert von 23
- BVerwG, 18.07.2019 – 2 WD 19/18Zweiwöchige eigenmächtige Abwesenheit eines heranwachsenden SoldatenZitiert von 54
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 96 WDO 2002 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.