Gesetze / Wehrdisziplinarordnung
WDO 2002§ 129 Wiederaufnahmegründe
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/129#abs-1 (1) Die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen gerichtlichen Disziplinarverfahrens ist zulässig, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/129#abs-2 (2) Erheblich im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind Tatsachen und Beweismittel, wenn sie allein oder in Verbindung mit den früher getroffenen Feststellungen geeignet sind, eine andere Entscheidung zu begründen, die Ziel der Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens sein kann. Neu im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 sind Tatsachen und Beweismittel, die dem Gericht bei seiner Entscheidung nicht bekannt gewesen sind. Ergeht nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils im gerichtlichen Disziplinarverfahren in einem wegen desselben Sachverhalts eingeleiteten Straf- oder Bußgeldverfahren ein rechtskräftiges Urteil aufgrund von tatsächlichen Feststellungen, die von denjenigen tatsächlichen Feststellungen des Urteils im gerichtlichen Disziplinarverfahren, auf denen es beruht, abweichen, gelten die abweichenden Feststellungen des Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren als neue Tatsachen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WDO%202002/129#abs-3 (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 5 ist die Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nur zulässig, wenn wegen der behaupteten Handlung eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt ist oder wenn ein strafgerichtliches Verfahren aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweisen nicht eingeleitet oder nicht durchgeführt werden kann.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 129 WDO 2002 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 22.12.2022 – 2 WDB 7/22Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des DisziplinarverfahrensZitiert von 2
- BVerwG, 10.11.2016 – 2 WDB 3/16Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens; neue und erhebliche Dokumente
- BVerwG, 29.10.2013 – 2 WDB 6/12Wiederaufnahme eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens; falsches Beweismittel
- BVerwG, 02.04.2020 – 1 WDW 1.19Verwerfung eines Antrags auf Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 20.04.2023 – 2 WRB 1/23Antrag auf Wiederaufnahme eines einfachen Disziplinarverfahrens
- BVerwG, 23.10.2024 – 2 WNB 3/24Nachträgliche Aufhebung einer Disziplinarbuße bei Sachverhaltsidentität mit strafgerichtlichem FreispruchZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.