Gesetze / Verwaltungszustellungsgesetz

VwZG

§ 8 Heilung von Zustellungsmängeln

Stand: 10.06.2019

VerwaltungsrechtBund451 Entscheidungen

Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Dokuments nicht nachweisen oder ist es unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt es als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, im Fall des § 5 Abs. 5 in dem Zeitpunkt, in dem der Empfänger das Empfangsbekenntnis zurückgesendet hat.

§ 7 § 9