Gesetze / Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften VwVfRÄndG (XXXX) Art 1 bis 5 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) Art 1 bis 5 VwVfRÄndG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. -