Gesetze / Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

VwVfRÄndG

Art 6 Inkrafttreten

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfR%C3%84ndG/6#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwVfR%C3%84ndG/6#abs-2 (2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.