Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW VwVfG NRW § 87 (aufgehoben) Nordrhein-Westfalen Außer Kraft: § 87 VwVfG NRW ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(aufgehoben)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung, seit wir sie am 01.01.2025 zuerst so gesehen haben. Abschnitt 2Ausschüsse