Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verwaltungsverfahrensgesetz NRW
VwVfG NRW§ 70 Anfechtung der Entscheidung
Stand: 01.01.2025
Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage, die einen im förmlichen Verwaltungsverfahren erlassenen Verwaltungsakt zum Gegenstand hat, bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 70 VwVfG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 14.03.2018 – 4 A 11.17Erfolglose Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung; Reichweite des Minimierungsgebots Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG NRW, 23.09.2022 – 21 D 14/19.AKZitiert von 1
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