Gesetze / Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

VsorglastVteilStVtr

§ 5 Bezüge

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VsorglastVteilStVtr/5#abs-1 (1) Bezüge sind die monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge einschließlich Sonderzahlung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VsorglastVteilStVtr/5#abs-2 (2) Für die Ermittlung der monatlichen ruhegehaltfähigen Bezüge kommt es auf die Erfüllung von Mindestdienst- oder -bezugszeiten nicht an.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VsorglastVteilStVtr/5#abs-3 (3) 1Eine Sonderzahlung ist zu berücksichtigen, wenn und soweit sie der wechselnden Person im Jahr ihres Ausscheidens zusteht oder ohne Dienstherrenwechsel zustehen würde. 2Sie ist als Monatsbetrag anzusetzen.

§ 4 § 6