Gesetze / Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag
VsorglastVteilStVtr§ 17 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VsorglastVteilStVtr/17#abs-1 (1) 1Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 2011 für die Parteien in Kraft, deren Ratifikationsurkunden bis zum 30. September 2010 bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt sind. 2Für die übrigen Parteien tritt er mit Wirkung zum Beginn des dritten Folgemonats ab Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bei der Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VsorglastVteilStVtr/17#abs-2 (2) Die Staats- oder Senatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Parteien die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden unverzüglich mit.