Gesetze / Vorgesetztenverordnung
VorgV§ 4
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Münster, 12.03.2008 – 8 KLs 81 Js 1837/04 (25/05)
- BVerwG, 10.03.2022 – 2 WD 7/21Strenger Verweis wegen Einfahrens in einen für den Verkehr gesperrten Bereich eines TruppenübungsplatzesZitiert von 9
- BVerwG, 28.09.2018 – 2 WD 14/17Nichtbefolgung von Anweisungen; Befehlsbegriff; Persönlichkeitsstörung; SchikaneZitiert von 22
- BVerwG, 10.11.2022 – 2 WD 20/21Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer KameradinZitiert von 9
- BVerwG, 20.01.2022 – 2 WD 2/21Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische Vorbelastung; NachbewährungZitiert von 13
- BVerwG, 16.01.2020 – 2 WD 2/19Degradierung wegen einer Vielzahl nach Art und Schwere vergleichsweise weniger schwerwiegender Dienstpflichtverletzungen und gravierender PersönlichkeitsdefiziteZitiert von 16
Zuletzt entschieden
- VG Hamburg, 19.06.2024 – 21 K 2482/23
- OVG NRW, 02.11.2020 – 1 B 1085/20Zitiert von 2
- OVG NRW, 30.05.2011 – 1 A 2825/09Erhöhte Stellenzulage für fliegendes Personal; Kommandantenberechtigung bei Verwendung in einem multinationalen NATO-Verband KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 VorgV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SVorgesV/4#abs-1 (1) In den Kompanien und in den entsprechenden Einheiten sowie innerhalb der Besatzung eines Schiffes steht die Befugnis, im Dienst Befehle zu erteilen, zu
An Bord von Schiffen haben die Angehörigen der Besatzung und deren unmittelbare Vorgesetzte in und außer Dienst Befehlsbefugnis nach Satz 1 auch gegenüber Soldaten, die sich nicht im Dienst befinden oder nicht zu bestimmtem Dienst eingeteilt sind, und gegenüber Soldaten, die nicht zur Besatzung gehören.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SVorgesV/4#abs-2 (2) In Stäben und anderen militärischen Dienststellen gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend, jedoch kann der Kommandeur oder der Leiter der Dienststelle die Befehlsbefugnis auf Untergliederungen des Stabes oder der Dienststelle beschränken.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SVorgesV/4#abs-3 (3) Innerhalb umschlossener militärischer Anlagen können Soldaten einer höheren Dienstgradgruppe den Soldaten einer niedrigeren Dienstgradgruppe in und außer Dienst Befehle erteilen.