Gesetze / Viehverkehrsverordnung

ViehVerkV

Anlage 11 (zu § 37 Absatz 1) Bestandsregister

Stand: 11.06.2020

Bund2 Fassungen

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)



Seite: …

für Schafe □für Ziegen □


A. Angaben zum Betrieb
Name:Nutzungsart:
Anschrift:Zucht
Milch
Mast
Gesamtanzahl am 1. Januar …
Registriernummer nach § 15 oder
§ 26 Absatz 2:
Schafe:Ziegen:

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen[1]
Lfd. Nr.Datum des Zugangs oder des AbgangsZugangAbgangKennzeichen
des Tieres oder der Tiere
AnzahlBemerkungen[2]
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
vorherigen Tierhalters
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
Übernehmers
Name und Anschrift oder Registriernummer
des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen[3]
Lfd. Nr.Kennzeichen
des Tieres
GeburtsjahrDatum der
Kennzeichnung
RasseGenotyp,
soweit bekannt
Tod
(Monat und Jahr)
ErsatzkennzeichenBemerkungen


1 Ersatz der Angaben durch Beifügen einer Ablichtung des Begleitdokuments mit diesen Angaben möglich.

2 Z. B. Angabe des Ersatzkennzeichens; ursprüngliche Kennzeichnung von aus Drittländern stammenden Tieren.

3 Ersatz der Angaben durch Vorlage des Zuchtbuches mit diesen Angaben möglich.


D. Angaben im Fall der Überprüfung
Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde



Unterschrift des Vertreters
der zuständigen Behörde





§ 48