Gesetze / Viehverkehrsverordnung
ViehVerkV§ 9 Viehkastrierer
Stand: 11.06.2020
Personen, die gewerbsmäßig Vieh kastrieren, ohne Tierarzt zu sein, dürfen Tiere nicht kastrieren, die an einer anzeigepflichtigen Tierseuche leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Tierseuche vorliegt.