Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung
VgTarifFAVO§ 3 Beschlussfassung
Stand: 26.08.2026
Der Ausschuss gibt begründete Empfehlungen an das für Arbeit zuständige Ministerium ab. Kommt ein mehrheitlicher Beschluss der anwesenden Mitglieder über eine Empfehlung nicht zustande, so ist dies unter ausführlicher Darstellung der unterschiedlichen Positionen in Textform festzuhalten.