Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
VfGHGArt 54 Inhalt der Entscheidung
Stand: 25.08.2026
Wird einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Verfassungsbestimmung verletzt wurde und durch welche gerichtliche oder behördliche Handlung oder Unterlassung die Verletzung erfolgt ist. Der Verfassungsgerichtshof bestimmt, in welcher Weise der Beschwerde abzuhelfen ist.