Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof
VfGHGArt. 54 Inhalt der Entscheidung
Stand: 25.08.2026
Wird einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, so ist in der Entscheidung festzustellen, welche Verfassungsbestimmung verletzt wurde und durch welche gerichtliche oder behördliche Handlung oder Unterlassung die Verletzung erfolgt ist. Der Verfassungsgerichtshof bestimmt, in welcher Weise der Beschwerde abzuhelfen ist.
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu Art. 54 VfGHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 15.11.2023 – Vf. 28-VI-23
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 29.08.2023 – Vf. 59-VI-22
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 27.12.2022 – Vf. 32-VI-22
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, 07.04.2022 – Vf. 66-VI-19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.