Gesetze / Landesrecht Bayern / VertrV · GVBl. S. 610, BayRS 600-1-F
Verordnung über die gerichtliche Vertretung des Freistaates Bayern
13 Normen · Ausgangsfassung vom 26.10.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Sachliche Zuständigkeit im Allgemeinen
- § 3 Örtliche Zuständigkeit, Ausgangsbehörde
- § 4 Verfahren kostenrechtlicher Art
- § 5 Vertretung in besonderen Fällen aus dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz
- § 6 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
- § 7 Beteiligung als Drittschuldner
- § 8 Beteiligung als Vertreter des Drittschuldners
- § 9 Verfahren vor Schiedsgerichten
- § 10 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
- § 11 Übertragung und Übernahme der Vertretung
- § 12 Übergangsvorschriften
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
10.03.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 2 der Verordnung vom 10. März 2026 (GVBl. S. 146)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.