Gesetze / Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz
VertrGebErstG§ 14 Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
Stand: 01.08.2022
In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werden der beigeordneten Vertretung Gebühren und Auslagen in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, die für die Vergütung bei Prozesskostenhilfe gelten, erstattet.