Gesetze / Gesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz
VerstromG3AbwG§ 3 Auflösung des Ausgleichsfonds
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerstromG3AbwG/3#abs-1 (1) Der Ausgleichsfonds wird zum 31. Dezember 2000 aufgelöst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerstromG3AbwG/3#abs-2 (2) Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten des Ausgleichsfonds ein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VerstromG3AbwG/3#abs-3 (3) Dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt die Aufgabe übertragen, die Ansprüche und Verpflichtungen nach § 1 Abs. 2 abzurechnen.