Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen
VersoGArt 57 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersoG/57#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersoG/57#abs-2 (2) Abweichend von Abs. 1 treten
Art. 6 Abs. 3 Satz 6, Art. 8 Abs. 1 Satz 2, Art. 25, 26, 46 Nrn. 3, 4, 6, 7, 9, 11, 13, 14, 15 und 16, Art. 49 Abs. 5 und 7
am 1. Juli 1994 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 25. Juni 1994 (GVBl S. 466). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 25. Juni 1994 (GVBl S. 466). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.