Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen
VersoGArt 34 Bayerische Apothekerversorgung
Stand: 25.08.2026
Pflichtmitglieder der Bayerischen Apothekerversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Pflichtmitglieder der Bayerischen Landesapothekerkammer. Pflichtmitglieder sind ferner nicht berufsunfähige Pharmaziepraktikanten, die im Freistaat Bayern pharmazeutisch tätig sind.