Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen
VersoGArt 35 Bayerische Architektenversorgung
Stand: 25.08.2026
Pflichtmitglieder der Bayerischen Architektenversorgung sind alle nicht berufsunfähigen Mitglieder und Juniormitglieder der Bayerischen Architektenkammer.