Gesetze / Versorgungsrücklagegesetz

VersRücklG

§ 9 Wirtschaftsplan

Stand: 10.01.2020

Bund2 Fassungen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt ab dem 1. Januar 1999 für jedes Wirtschaftsjahr mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen einen Wirtschaftsplan auf.

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