Gesetze / Versorgungsrücklagegesetz
VersRücklG§ 9 Wirtschaftsplan
Stand: 10.01.2020
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt ab dem 1. Januar 1999 für jedes Wirtschaftsjahr mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen einen Wirtschaftsplan auf.