Gesetze / Versicherungs-Meldeverordnung
VersMeldeV§ 3 Datenformate
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersMeldeV/3#abs-1 (1) Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine elektronische Dateneinreichung jeweils zu verwendenden Datenformate, insbesondere soweit narrative Berichte zu übermitteln sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersMeldeV/3#abs-2 (2) Die quantitativen Informationen nach Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 372 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 304 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 (quantitative Vorlagen) sind auf Basis der von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung auf ihrer Internetseite veröffentlichten aktuellen XBRL-Taxonomie einzureichen.