Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Versammlungsgesetz NRW
VersG NRW§ 11 Erlaubnisfreiheit
Stand: 26.08.2026
Für eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel sind keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich, die sich auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen beziehen.