Gesetze / Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

VerpackDG

§ 65 Unterrichtung bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung

Stand: 12.08.2026

Bund

Die Unterrichtung der Europäischen Kommission und der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Risiken trotz Konformität einer Verpackung nach Artikel 60 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2025/40 hat die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorzunehmen.

§ 64 § 66