Gesetze / Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
VerpackDG§ 62 Sprache der EU-Konformitätserklärungen
Stand: 12.08.2026
Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.