nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 62 VerpackDG — Sprache der EU-Konformitätserklärungen

Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz

Stand: 12.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine unterzeichnete Version der EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2025/40 muss nach Wahl des Herstellers entweder in deutscher oder englischer Sprache vorgehalten werden. Sie ist auf Verlangen der zuständigen Behörde in die deutsche Sprache zu übersetzen.