Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung
VermWertKostO NRW§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach dieser Verordnung erhoben. Der in der Anlage enthaltene Kostentarif bildet einen Teil dieser Verordnung.