§ 8 Wahlrecht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Cottbus, 10.11.2010 – 1 K 2193/03Zitiert von 2
- BVerwG, 19.10.2011 – 8 B 37/11Zur teleologischen Reduktion des § 8 Abs. 1 VermG; Anforderungen an die Substantiierung eines BeweisantragsZitiert von 16
- BVerfG, 10.10.2001 – 1 BvL 17/00Entschädigung für durch "Kalte Enteignung" in Volkseigentum der DDR überführte MietshausgrundstückeZitiert von 4
- BVerfG, 10.01.2000 – 1 BvR 1398/99Vermögensrecht: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen der Versäumung der Anmeldefrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG durch im Ausland wohnhafte Antragsteller KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- VG Berlin, 20.07.2022 – 29 K 368.18Zitiert von 1
- BVerfG, 22.11.2000 – 1 BvR 2307/94Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz über die Wiedergutmachung von EnteigungsunrechtZitiert von 68
Zuletzt entschieden
- VG Cottbus, 04.12.2024 – VG 1 K 490/18
- VG Berlin, 22.08.2013 – 29 K 67.11
- VG Berlin, 16.05.2013 – 29 K 328.11Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 VermG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VermG/8#abs-1 (1) Soweit inländischen Berechtigten ein Anspruch auf Rückübertragung gemäß § 3 zusteht, können sie bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes statt dessen Entschädigung wählen; hat der Berechtigte seinen Sitz oder Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, verlängert sich die Frist auf fünf Jahre. Ausgenommen sind Berechtigte, deren Grundstücke durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VermG/8#abs-2 (2) Liegt die Berechtigung bei einer Personenmehrheit, kann das Wahlrecht nur gemeinschaftlich ausgeübt werden.