§ 10 Bewegliche Sachen
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 11.03.2005 – V ZR 153/04Vermögensrecht: Anrechnung eigener Nutzungsvorteile des Verfügungsberechtigten auf den Erstattungsanspruch für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BVerwG, 24.07.2018 – 8 B 46/17Herausgabe beweglicher Gegenstände; Patronatskirche; ÜberraschungsentscheidungZitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wurden bewegliche Sachen verkauft und können sie nach § 3 Abs. 4 oder § 4 Abs. 2 nicht zurückgegeben werden, steht dem Berechtigten ein Anspruch in Höhe des erzielten Erlöses gegen den Entschädigungsfonds zu, sofern ihm der Erlös nicht bereits auf einem Konto gutgeschrieben oder ausgezahlt wurde.