Gesetze / Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung

VerkEHKflAusbV

§ 12 Inhalt der Abschlussprüfung

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf

1.
die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.
§ 11 § 13