Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I
VergV-LPO I§ 2 Vergütungen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen
Stand: 25.08.2026
Bei den sportpraktischen Prüfungen im Rahmen der Didaktik der Grundschule und der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule sowie den sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen im Fach Sport – Unterrichtsfach und vertieft studiertes Fach für das Lehramt an Gymnasien – werden folgende Prüfungsvergütungen gewährt:
1.
für Prüferinnen oder Prüfer bei der Prüfung über die Demonstration sportartspezifischer Techniken
a)
im Rahmen der Didaktik der Grundschule,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €,
b)
im Rahmen der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €;
2.
für Prüferinnen oder Prüfer im Rahmen der sportpraktischen und mündlichen sporttheoretischen Prüfungen
a)
im Unterrichtsfach Sport,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €,
b)
im vertieft studierten Fach Sport,
je Stunde Prüfungszeit
11,10 €.