Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verfassungsgerichtshofgesetz

VerfGHG NRW -

§ 46 (Inhalt der Entscheidung)

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGHG%20NRW%20-/46#abs-1 (1) Der Verfassungsgerichtshof stellt in seiner Entscheidung fest, ob die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners gegen eine Bestimmung der Verfassung verstößt. Die Bestimmung ist zu bezeichnen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGHG%20NRW%20-/46#abs-2 (2) Der Verfassungsgerichtshof kann in der Entscheidungsformel zugleich eine für die Auslegung der Bestimmung der Verfassung erhebliche Rechtsfrage entscheiden, von der die Feststellung gemäß Absatz 1 abhängt.

Viertes Kapitel

Entscheidungen über Meinungsverschiedenheiten

nach Artikel 75 Nr. 3 der Verfassung

§ 45 § 47