Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verfassungsgerichtshofgesetz
VerfGHG NRW -§ 10 (Geschäftsordnung)
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGHG%20NRW%20-/10#abs-1 (1) Der Verfassungsgerichtshof gibt sich eine Geschäftsordnung; er beschließt sie in der für die Entscheidung von Streitfällen vorgesehenen Besetzung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VerfGHG%20NRW%20-/10#abs-2 (2) Die Geschäftsordnung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen zu veröffentlichen.