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Gesetze / Landesrecht Bayern / Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz

VerPBG

II. Beabsichtigte Rechtsverordnungen, die der Zustimmung des Landtags bedürfen

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die für Vorhaben der Landesgesetzgebung vereinbarten Regelungen aus Abschnitt I gelten entsprechend.

VerPBG

Vereinbarung zum Parlamentsbeteiligungsgesetz

Landesrecht Bayern

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Fassung

Stand: 25.08.2026 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 25.08.2026

recht.nulegal.eu/gesetze/VerPBG/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/VerPBG/ii., abgerufen am 25.08.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: BAYERN.RECHT

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