Gesetze / Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand
VWGmbHÜG§ 14 Inkrafttreten
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.