Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid
VVVG§ 13 Veröffentlichung
Stand: 26.08.2026
Die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident veröffentlicht den Volksantrag mit dem zugrunde liegenden Gesetzentwurf einschließlich Begründung im Sächsischen Amtsblatt.