Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 184 Abwendung und Minderung des Schadens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die §§ 82 und 83 sind auf die Unfallversicherung nicht anzuwenden.