Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 122 Veräußerung der von der Versicherung erfassten Sache
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 23.07.2019 – VI ZR 337/18Erklärung mit Nichtwissen durch in Anspruch genommene Kfz-Versicherung nach VerkehrsunfallZitiert von 21
- OLG Stuttgart, 22.10.2014 – 3 U 36/14
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Die §§ 95 bis 98 über die Veräußerung der versicherten Sache sind entsprechend anzuwenden.