Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 112 Abweichende Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
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- OLG Frankfurt am Main, 15.07.2020 – 7 U 47/19Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 29.11.2024 – 7 U 82/22
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Von den §§ 104 und 106 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.