Gesetze / Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung

VTMBAProVTFPrV

§ 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen

Stand: 22.12.2020

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VTMBAProVTFPrV/3#abs-1 (1) Den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen hat die zu prüfende Person nachzuweisen durch

1.
eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder
2.
eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VTMBAProVTFPrV/3#abs-2 (2) Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn der Prüfung des letzten Prüfungsbestandteils vorzulegen.

§ 2 § 4