Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz§ 1
Stand: 02.08.2026
Die Vertragschließenden verpflichten sich, nach den näheren Bestimmungen dieses Abkommens der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die zum Ausgleich des Stiftungshaushalts erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.